Mitglieder der ACKOS können Kirchen, Gemeinden und Gemeinschaften sein, die auf Landes- oder Bundesebene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sind. Sie nehmen mit Stimmrecht an den Delegiertenversammlungen teil.
Andere Kirchen, Gemeinden und Gemeinschaften können als Gastmitglieder (mit beratender Stimme) an den Delegiertenversammlungen teilnehmen.